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Einreise in die USA - Infos

Hier finden Sie alle Informationen zur Einreise in den USA aus der immer aktuellen Version des führenden Anbieters Passolution.

Wichtige Informationen:

USA-Einreisebestimmungen Die wichtigsten Informationen finden Sie hier.

Liebe Gäste,

Bitte beachten Sie, dass wir keine Behörde der USA sind und keine bindenden oder offiziellen Angaben zum Thema Einreise treffen. Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und Gewissen und ohne rechtliche Bindung zusammengestellt. Kommt es zu Änderungen an den Einreisebestimmungen, aktualisieren wir die entsprechenden Infos so schnell wie möglich. Bei sehr wichtigen Veränderungen der Einreiseregelungen kontaktieren wir zudem unsere Kunden persönlich.

ESTA wird weiterhin zwingend benötigt.

  • An den vor der Pandemie geltenden Regeln für die Einreise mit ESTA hat sich nichts geändert. Deutsche Reisende benötigen nach wie vor genehmigtes ESTA zur Einreise. Weitere Informationen finden Sie etwas weiter unten.

Weitere Hinweise

Einreisebedingungen für USA-Reisende mit Voraufenthalt Kuba, Irak, Iran oder Sudan

Reisende, die sich vor dem 12.01.2021 in Kuba aufgehalten haben, können für die Einreise in die USA weiterhin eine ESTA-Genehmigung beantragen. Dies gab das US-Generalkonsulat in Frankfurt bekannt. Gleichzeitig wiesen die dortigen Behörden jedoch darauf hin, dass Personen, die den Inselstaat nach diesem Zeitpunkt besucht haben, bei der zuständigen US-Auslandsvertretung ein Visum beantragen müssen.

Selbige Regelung gilt seit längerem für Reisende, die nach dem 01.03.2011 unter anderem in den Iran, Irak oder Sudan gereist sind; Auch sie sind vom Visa-Waiver-Programm der US-Regierung ausgeschlossen und müssen ihr Visum persönlich bei der US-Botschaft bzw. dem US-Konsulat beantragen.

Der aktuelle, vollständige Reise- und Sicherheitshinweis des Auswärtigen Amtes ist hier zu finden: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/usa-node/usavereinigtestaatensicherheit/201382 bzw. für österreichische Staatsbürger hier: https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/vereinigte-staaten/

Lesen Sie bitte rechtzeitig, aber spätestens 48 Stunden vor Ihrer Abreise, den aktuellen Sicherheitshinweis des Auswärtigen Amtes für Ihre jeweilige Urlaubsregion sowie ein etwaiges Transitland und nehmen Sie ggf. eine Anpassung Ihrer Einreiseunterlagen vor (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit).

Gäste anderer Nationalitäten oder mit Wohnsitz in anderen Ländern informieren sich bitte rechtzeitig bei der für sie zuständigen Behörde. Für Österreich: Beim Außenministerium unter www.aussenministerium.at.
Für die Schweiz: Beim Eidgenössischen Departement für Auswärtige Angelegenheiten unter www.eda.admin.ch.

Welche deutschen Reisepässe sind gültig für das visumsfreie Reisen (VWP)?

Bürger der Bundesrepublik Deutschland benötigen für die Reise in die USA einen biometrischen Reisepass, welcher mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein muss. Bitte beachten Sie, dass auch Kinder und Babys einen biometrischen Reisepass benötigen (ein Kinderreisepass ist nicht ausreichend). Zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des Visa-Waiver-Programms berechtigen alle regulären (bordeauxroten) deutschen Reisepässe.

Für Reisende ohne deutsche Staatsangehörigkeit können gesonderte Bestimmungen vorliegen, über welche die Konsulate des Heimatlandes weitere Auskünfte erteilen.

Tip: Seit dem 1. November 2007 werden in Deutschland nur noch Pässe ausgestellt, deren Passnummern niemals die folgenden Buchstaben enthalten: die Vokale A, E, I, O, U sowie die Konsonanten B, D, Q, S. Ihre Reisepassnummer enthält also ggf. die Zahl "Null', nicht den Buchstaben 'O'.

Hier finden Sie alle aktuellen Informationen des deutschen Auswärtigen Amtes: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/usa-node/usavereinigtestaatensicherheit/201382#content_4

ESTA Warnhinweis:

VWP-Reisende sollten sich darüber im Klaren sein, dass nicht ordnungsgemäß zugelassene Drittanbieter Websites ins Internet stellen, die für Informationen im Zusammenhang mit ESTA und für das Einreichen von Anträgen im Namen von VWP-Reisenden eine Gebühr erheben. Diese Gewerbeunternehmen werden weder von dem US-Ministerium für Innere Sicherheit (Department of Homeland Security, DHS) oder von der US-Regierung unterstützt, noch sind diese Behörden hiermit assoziiert oder auf irgendeine Weise verbunden.

Die Nutzung eines privaten Dienstleistungsanbieters zur Beantragung der Reisegenehmigung über ESTA führt zu keiner Beschleunigung der Erteilung einer Reisegenehmigung.

Der Link weiter unten ist die offizielle ESTA-Website.

Quelle: de.usembassy.gov      Sie können hier den offiziellen und kompletten Text lesen: https://de.usembassy.gov/de/visa/

Alle Infos zur ESTA-Anmeldung finden Sie hier:

Für USA-Reisende ist eine Anmeldung über das elektronische ESTA-System seit dem 20.01.2010 Pflicht.

Alle Fluggesellschaften sind jetzt verpflichtet, Passagier ohne ESTA Anmeldung die Beförderung an Bord zu verweigern. Die Behörden empfehlen Reisenden, die Einreisegenehmigung spätestens 72 Stunden vor Abreise über die ESTA-Homepage https://esta.cbp.dhs.gov/esta  zu beantragen.

Jeder Reisende, auch Kinder, unabhängig vom Alter, benötigen eine eigene ESTA Genehmigung.

Eine erteilte Genehmigung stellt jedoch kein Rechtsanspruch auf Einreise dar, sondern erlaubt von behördlicher Seite den Reiseantritt.
Die Botschaft der USA weist darauf hin, dass in allen Fällen von den Zoll- und Grenzschutzbeamten die Entscheidung über die Einreise vor Ort getroffen wird.

Die ESTA Gebühr in Höhe von 21 US-Dollar pro ESTA-Antrag setzt sich aus zwei Beträgen zusammen:
- 4 US-Dollar Bearbeitungsgebühr
- 17 US-Dollar Genehmigungsgebühr
Sollte Ihr ESTA-Antrag abgelehnt werden, so wird nur die Gebühr für die Bearbeitung des Antrages erhoben, also 4 US-Dollar.

Die ESTA Genehmigung muss bis spätestens 72 Stunden vor Reiseantritt online beantragt werden. Die ESTA Genehmigung stellt kein Visum dar, visumspflichtige Reisende benötigen keine ESTA Genehmigung, sondern ein Visum.

Sollten sich Personendaten, z. B. durch Heirat ändern oder ein Reisepass neu beantragt werden, muss eine erneute ESTA Genehmigung beantragt werden.

Diese Regiestrierung muss von Ihnen persönlich erfolgen und Sie haften persönlich für die korrekte Eingabe der Daten ins System.

Unter folgenden Internetadressen können Sie sich weiterführend informieren:

Hier finden Sie eine Kurz-Zusammenfassung der U.S. Customs and Border Protection zum Thema ESTA.

Häufig gestellte Fragen in deutscher Sprache zum Thema ESTA können Sie hier lesen:

Häufig gestellte Fragen in deutscher Sprache zum Thema ESTA

 Klicken Sie bitte auf das Bild um auf die offiziele deutschsprachige Seite von ESTA zu gelangen:

ESTA

Wahlweise können Sie Ihr ESTA auch über folgende APPs bestellen:

 

USA: Alle Infos zum "API Datenformular/Secure Flicht" finden Sie hier:

Einreisebestimmungen für die USA – Erfassung von Secure Flight Daten
Seit November 2009 erfolgt die Sicherheitsüberprüfung der Passagiere in den USA durch die TSA (Transportation Security Administration). Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, drei Tage vor Abflug die geforderten Daten an die TSA zur Überprüfung zu senden und die Ergebnisse der Sicherheitsbehörden zu prüfen. Die Angaben werden, verschlüsselt nach höchsten Sicherheitsstandards, von den Airlines an die amerikanische Behörde TSA übermittelt. Ihre Daten werden nicht weiterverwendet. 

Dies gilt für alle Flüge in die USA, sowohl bei Einreise als auch bei Zwischenlandung, egal wie Sie oder wer Ihre Flugtickets ausgestellt hat. Bevor uns diese Daten vorliegen, können wir keine Flugtickets für Sie ausstellen. 

Wenn Sie uns mit der Ausstellung der Tickets befragt haben, dann benötigen wir eine Kopie Ihres Reisepasses und wir übermitteln diese Angaben für Secure Flight (Anrede/Geschlecht, Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Redress Number*, falls vorhanden) automatisch an die Behörden der USA. Eine gesonderte Erfassung Ihrerseits ist in diesem Fall nicht mehr erforderlich. 

* Redress-Nummer = Falls für Sie bereits eine Sicherheitsüberprüfung durch die USA Sicherheitsbehörde durchgeführt wurde und Sie einen negativen Bescheid erhalten haben (z. B. aufgrund einer Namensverwechslung), gegen den Sie Einspruch eingelegt haben, wurde Ihnen eine Bearbeitungsnummer (Redress-Nummer) mitgeteilt. Falls Sie eine Redress Nummer besitzen, dann benötigen wir diese dringend zu allen anderen Daten dazu.

Wir möchten Sie darum bitten, die Daten möglichst frühzeitig, am besten direkt nach Buchung einzugeben. Bitte halten Sie für die Datenerfassung Ihre Reiseunterlagen und Ihr Reisedokument bereit.

Die gesamten Informationen müssen unbedingt bis 75 Stunden vor dem geplanten Abflugtermin für alle bis zu diesem Zeitpunkt gebuchten Flüge erfasst sein, damit sie an die TSA übermittelt werden können. Spätere Erfassungen der Angaben sind über das Online-Formular nicht mehr möglich. Wenden Sie sich in diesem Ausnahmefall bitte direkt an den Check-In Ihrer Fluggesellschaft. Ohne die Angabe Ihrer Daten sehen sich alle Fluggesellschaften gezwungen, die Beförderung zu verweigern.

Es kann vorkommen, dass die TSA die Sicherheitsüberprüfung nicht erfolgreich abschließen kann, da noch Fragen zu den Passagierdaten bestehen. In diesem Fall werden diese beim Check-In geklärt.

Bitte beachten Sie, dass ohne eine erfolgreiche Sicherheitsüberprüfung durch die TSA keine Bordkarte ausgestellt werden darf und Sie Ihren Flug in die USA nicht antreten können.

APIS

Zusätzlich ist es für die Einreise in die USA nötig, bereits beim Check-In am Flughafen einige persönliche Daten anzugeben. Ihre erste Aufenthaltsadresse in den USA wird von uns übermittelt, sofern Sie diese über US BIKE TRAVEL gebucht haben.

Bei manchen Gruppenbuchungen ist er nicht möglich diese Angeben online zu erledigen. Dafür nutzen Sie bitte dieses Formular für die Eingabe der API Daten:

USA API Datenformular


 

USA: Weitere sehr wichtige Infos und Dokumente finden Sie hier:

Hier erhalten Sie die aktuellen Informationen zur Einreise in USA:
Klicken Sie hier (PDF-Datei, 1 Seite, 202 KB)

Immer aktuelle Informationen erhalten Sie hier:
https://de.usembassy.gov/de/

Link zur US-Gesundheitbehörde CDC

USA: Alle Infos zur Flüssigkeiten-Regelung finden Sie hier:

Quelle: Flughafen München Homepage

Die Flüssigkeitenregelung gilt für alle Flüge, die von Flughäfen in der Europäischen Union, Island, Schweiz, Norwegen, den USA und Kanada abfliegen. Bitte beachten Sie, dass weitere Länder außerhalb der EU ebenfalls ihre Richtlinien angepasst haben.

„Flüssigkeiten, Aerosole und Gele" (LAGs) schließen Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen sowie den Inhalt von Druckbehältern, wie z. B. Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum, Rasierschaum und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz, ein. Sie dürfen unter folgenden Bedingungen eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine genommen werden:

 

  • Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge).
  • Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel (z. B. handelsübliche Plastikbeutel mit so genanntem „Zip-Verschluss") mit max. einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden.
  • Je ein Beutel pro Person
  • Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.

Wir empfehlen Ihnen, sich diese Plastikbeutel frühzeitig zu besorgen und Ihre LAGs, die Sie im Handgepäck befördern möchten, bereits zu Hause entsprechend zu verpacken.

 

Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden. Der Fluggast muss auf Aufforderung die Echtheit der LAGs, für die eine Ausnahme gewährt wurde, nachweisen (z.B. anhand eines Rezeptes für Arzneimittel).

 

Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden.

 

Duty Free Artikel (wie Getränke oder Kosmetikartikel), die am Tag des Fluges im Duty-Free-Bereich der Flughäfen in der EU (bzw. ab 31.01.2014 ab allen Flughäfen) oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft (bzw. ab 31.01.2014 an Bord aller Fluggesellschaften), erworben wurden, dürfen in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern diese den Kaufbeleg enthält.

 

Condor hat keinen Einfluss auf diese gesetzlichen Auflagen und bittet Fluggäste, diese bereits bei der Reiseplanung zu berücksichtigen und das Handgepäck auf das Nötigste zu reduzieren.

 

Fragen und Antworten finden Sie in der FAQ.
Flyer Neue Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck

 

Stand: 02.06.2014 (Quelle: www.condor.com)

 

TIPP des Tages:

So helfen wir USA-Kunden, Ärger zu vermeiden.
Auf der Homepage der Transportation Security Administration (TSA) kann ein Merkblatt heruntergeladen werden, das beschreibt, wie das Handgepäck für eine schnelle und reibungslose Kontrolle gepackt werden soll. Außerdem enthält es Tipps zur Vorbereitung auf die Kontrollen und Hinweise, wie die Passagiere vor allem in Stoßzeiten unnötige Verzögerungen vermeiden können. Das Merkblatt in Englischer Sprache kann auf der TSA-Homepage kostenlos heruntergeladen werden.

Zum kostenlosen Download geht es hier

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Die Homepage der TSA inklusive einem Link für den kostenlosen Download einer sehr nützlichen APP finden Sie hier:

http://www.tsa.gov/traveler-information/prohibited-items

Stand: 04.03.2016

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Aktuelle Informationen vom Auswärtigen Amt finden Sie hier:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/usa-node/usavereinigtestaatensicherheit/201382

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 Änderungen sind vorbehalten.